Informationen und Neuigkeiten zur Einkommenssteuer
Hier veröffentlicht der ABB e.V. Lohnsteuerhilfeverein Informationen rund um das Thema Einkommenssteuer. Die Beiträge erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch keine Beratung sondern dienen nur der Information. Grundsätzlich muss in Steuerfragen jede Situation individuell geklärt werden, wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen gern an den ABB e.V.
Einkommensteuer; Arbeitsstätte eines Autobahn-Polizisten (BFH)
Ein Autobahn-Polizist hat keine regelmäßige Arbeitsstätte im Revierkommissariat. Auch sein Einsatzgebiet auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen stellt keine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte dar (BFH, Urteil vom 19.10.2016 - VI R 32/15 (NV); veröffentlicht am 11.01.2017).
Verfahrensrecht ; Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet (FinMin)
Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin.
Einkommensteuer | 1 %-Regelung bei einem ausländischen Kfz (FG)
Das FG Niedersachsen hat zur Anwendung der 1%-Regelung bei einem ausländischen Kfz für den
Fall geurteilt, in dem kein inländischer Bruttolistenpreis existiert (FG Niedersachsen, Urteil vom
16.11.2016 - 9 K 264/15; Revision zugelassen).
Einkommensteuer ; Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers (FG)
Das FG Niedersachsen hat - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - darüber entschieden, ob im Anwendungsbereich des ab 2014 geltenden neuen steuerlichen Reisekostenrechts Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers eine erste Tätigkeitsstätte begründen (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2016 - 9 K 130/16 , Revision zugelassen).
Einkommensteuer; Regelmäßige Arbeitsstätte einer Zugbegleiterin (FG)
Eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, hat dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016 - 2 K 2581/14 ; Revision nicht zugelassen).
Ausführliche Informationen erhalten Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und Arbeitslose in den örtlichen Beratungsstellen unseres Vereins. Wer sich beraten lassen möchte, muss Mitglied unseres Lohnsteuersteuerhilfevereines werden.