Benötigte Unterlagen für eine Beratung beim ABB e.V.
Damit Ihre Einkommenssteuererklärung schnell beim Finanzamt vorliegen kann, benötigen die Beratungsstellen des ABB e.V. Lohnsteuerhilfeverein alle für die Erstellung alle relevanten Dokumente und Nachweise. Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu bekommen, welches die wichtigsten Unterlagen zur Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung sind.
Einkommensnachweise
elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
Nachweis über Arbeitslosengeld
Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld
Rentenbescheide bzw. Anpassungsmitteilungen
Mieteinnahmen
Einnahmen der Mietnebenkosten
Zinseinnahmen
Konkursausfallgeld
Abfindungen (Kopie Auflösungsvertrag)
Kinder
Kopie Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigungen, Wehr- oder Zivildienstbescheinigung
Eigene Einkünfte ( Kopie elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Bafög – Bescheid)
Kinderbetreuungskosten ( Nachweis über Kindergartenkosten, Tagesmutter etc.)
Sonderausgaben
Zahlungsnachweis für Versicherungen (Lebens-, Unfall- Haftpflicht- und Pflegeversicherung)
Spendenbescheinigungen, Parteibeiträge
Steuerberatungskosten
Kosten für die eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Fahrkosten, Literatur etc)
Außergewöhnliche Belastungen
Belege über Selbstbehalte für Arzt-, Zahnarzt- und Medikamentenkosten sowie Brillen
Beerdigungs- / Scheidungskosten
Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn oder vergleichbar)
Unterhalt an Angehörige (Nachweis über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bedürftigkeitsbescheinigung)
Hilfe im Haushalt (Nachweis über Krankheit, Behindertenausweis)
Kopie des Behindertenausweises
Werbungskosten
Nachweis über Fahrkosten
Beiträge zu Berufsverbände (Gewerkschaften)
Belege Quittungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.
Belege Quittungen für typische Berufskleidung
Aufwendungen für das Arbeitszimmer
Unterlagen über die berufliche Weiterbildung
Nachweise für Bewerbungskosten
Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung)
Nachweis für Fortbildungskosten
Weitere Unterlagen für Ihre Einkommenssteuererklärung
Anlage VL (Vermögenswirksame Leistungen)
Steuerbescheid des Vorjahres
Riesterrente (Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG bzw. § 92)
Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
Kapitalerträge
Steuerbescheinigung/en über die Zinserträge
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Setzen Sie sich am besten vorab mit Ihrem Beratungsstellenleiter in Verbindung